Allgemeine Geschäftsbedingungen

Letzte Aktualisierung: 22. August 2024

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden zwischen Ihnen und Esenca Digital Workwear SRL („Unternehmen“, „Esenca“, „wir“, „unser“ oder „uns“) geschlossen. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle Dokumente, auf die darin ausdrücklich Bezug genommen wird (zusammen die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“), regeln Ihren Zugriff auf und Ihre Nutzung von www.esencasizing.com einschließlich aller Inhalte, Funktionen und Dienste, die auf oder über www.esencasizing.com (die „Website“) angeboten werden.

Bitte lesen Sie die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch, da sie Ihre Rechte betreffen. Diese sind verbindlich und ergänzen alle anderen Vereinbarungen, die Sie möglicherweise mit dem Unternehmen getroffen haben. Sollten Sie keine andere Vereinbarung mit dem Unternehmen haben, lesen Sie bitte unsere Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA), die unter www.esencasizing.com/eula.

Wir können diese Nutzungsbedingungen nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit ändern und aktualisieren. Alle Änderungen treten mit ihrer Veröffentlichung sofort in Kraft und gelten für jeden Zugriff auf und jede Nutzung der Website ab diesem Zeitpunkt.

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Esenca ist ein Unternehmen, das sich mit der Forschung und Entwicklung modernster KI-, Machine-Learning- und Computer-Vision-Verfahren zur Vermessung des menschlichen Körpers anhand von Bildern beschäftigt. Die Esenca-Lösung ist eine kontaktlose B2B-Größenbestimmungslösung für E-Commerce und Vor-Ort-Einsätze, die sich in beliebige Plattformen integrieren lässt. So entsteht ein umfassendes System, das den Messprozess für den Nutzer komfortabler gestaltet und die Zeit für zuverlässige Messergebnisse verkürzt.

1. Definitionen

Für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die nachstehend großgeschriebenen Begriffe die folgende Bedeutung, wobei der Singular den Plural einschließt und umgekehrt und jedes Geschlecht die anderen Geschlechter einschließt:

  1. „Verbundenes Unternehmen“ oder „Verbundene Unternehmen“ einer Partei bezeichnet jede juristische oder natürliche Person, die diese Partei direkt oder indirekt kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder mit ihr unter gemeinsamer Kontrolle steht; „Kontrolle“ (einschließlich der korrelativen Bedeutungen „kontrollierend“, „kontrolliert von“ und „unter gemeinsamer Kontrolle mit“) bedeutet die Befugnis, die Leitung dieser Person oder juristischen Person direkt oder indirekt zu bestimmen, sei es durch den Besitz von stimmberechtigten Wertpapieren oder auf andere Weise.
  2. „App“ bezeichnet die von Esenca entwickelte und weiterhin von Esenca weiterentwickelte, kundenspezifische Version der „Esenca App“, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Änderungen an der App im Rahmen der Bereitstellung von Updates, Upgrades und Wartungsdiensten.
  3. „Autorisierte Benutzer“ sind Sie sowie alle Ihre verbundenen Unternehmen und Auftragnehmer.
  4. „Vertrauliche Informationen“ bezeichnen zusammenfassend und undifferenziert alle Informationen über eine Partei und/oder deren Aktivitäten, Geschäftstätigkeit oder Kunden, die der Öffentlichkeit nicht allgemein bekannt sind oder die nach geltendem Recht ein Geschäftsgeheimnis darstellen, unabhängig davon, wie diese Informationen der empfangenden Partei offengelegt oder von ihr erlangt wurden. „Vertrauliche Informationen“ umfassen insbesondere Daten, technische Informationen über Produkte, Dienstleistungen, Ausrüstung, technische Daten, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Forschungsergebnisse, Pläne, Software, Erfindungen, Patentanmeldungen, Prozesse, Techniken, Hardwarekonfigurationsinformationen, Vereinbarungen mit Dritten, Listen von oder Informationen über Mitarbeiter, Berater, Esenca-Mitarbeiter und Kunden einer Partei, Preislisten, Preismethoden, Kostendaten, Marktanteilsdaten, Marketingpläne, Lizenzen, Vertragsinformationen, Geschäftspläne, Finanzprognosen, historische Finanzdaten, Budgets oder sonstige Geschäftsinformationen einer Partei. Diese Definition schränkt keine Definition von vertraulichen Informationen oder Geschäftsgeheimnissen oder gleichwertigen Begriffen nach geltendem Recht ein.
  5. „Standard“ hat die in Abschnitt 1 festgelegte Bedeutung
  6. Unter „Dokumentation“ versteht man Benutzerhandbücher, Supportmaterialien, Datenblätter, Handbücher, Anleitungen und computerlesbare Dateien bezüglich der Nutzung, des Betriebs, der Funktionalität und des Störungs- und Problemmanagements der mit der App verbundenen Dienste sowie sonstige damit zusammenhängende technische Informationen.
  7. „Höhere Gewalt“ bezeichnet das Eintreten eines Ereignisses, das außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei (der „betroffenen Partei“) liegt, das die betroffene Partei nicht vorhersehen konnte und das die betroffene Partei nicht in der Lage war, dieses Ereignis oder diesen Umstand oder dessen Folgen zumutbar zu vermeiden oder zu überwinden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Katastrophenereignisse oder ähnliche Ereignisse wie nukleare Unfälle, Feuer, Überschwemmungen, Taifune oder Erdbeben, Krieg, Aufstände, Terrorakte, Sabotage oder Revolutionen oder von Behörden ergriffene Beschränkungsmaßnahmen aufgrund oder im Zusammenhang mit Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargos, Sanktionen, Epidemien oder Pandemien, jedoch nicht Streiks oder Aussperrungen von Mitarbeitern von Esenca oder deren Unterauftragnehmern.
  8. „Rechte an geistigem Eigentum“ bezeichnet sämtliche geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte sowie ähnliche Schutzrechte in jeder Rechtsordnung, unabhängig davon, ob sie Eigentum sind oder unter Lizenz genutzt werden, ob sie eingetragen sind oder nicht. Dies umfasst insbesondere Rechte an Marken, Logos, Handelsnamen, Designs, Software (einschließlich Datendateien, Quellcode, Objektcode, Programmierschnittstellen, Datenbanken und anderen softwarebezogenen Spezifikationen und Dokumentationen), urheberrechtlich geschützten Werken, Erfindungen, Entdeckungen, Verbesserungen, Know-how und Geschäftsgeheimnissen, unabhängig davon, ob diese gesetzlich geschützt sind oder durch Patente, Gebrauchsmuster, Urheberrechte, Markenanmeldungen oder auf andere Weise geschützt werden können, sowie Ansprüche, Klagegründe und Einreden im Zusammenhang mit der Durchsetzung der vorgenannten Rechte. In jedem Fall umfassen „Rechte an geistigem Eigentum“ auch alle Registrierungen, Registrierungsanträge sowie Verlängerungen und Erweiterungen der vorgenannten Rechte bei oder durch eine staatliche Behörde in jeder Rechtsordnung.
  9. „Software“ bezeichnet im Allgemeinen jegliche Computersoftware und -codes, einschließlich Assembler, Applets, Compiler, Quellcode, Quellcodelisten, Objektcode, Daten (einschließlich Bild- und Tondaten), Designwerkzeuge und Benutzeroberflächen, in jeglicher Form und jedem Format, unabhängig von der Art der Speicherung. Daten, einschließlich Bild- und Tondaten, gelten an sich nicht als Software. „Software“ umfasst außerdem jegliche Dokumentation, die im Rahmen der Entwicklung, Aktualisierung oder des Upgrades der Software verwendet wird (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Design- oder Entwicklungsspezifikationen, Fehlerberichte und zugehörige Korrespondenz und Vermerke), sowie die üblicherweise der Software beiliegende Bedienungsanleitung, die Endbenutzer in ihrer Verwendung anleitet, sowohl in gedruckter als auch in elektronischer Form.
  10. „Updates“ bezeichnet sämtliche Aktualisierungen, Fehlerbehebungen, Patches, Überarbeitungen, Funktionserweiterungen, Modifikationen, Verbesserungen, neue Versionen und Releases der Dienste.
  11. „Upgrades“ bezeichnen eine neue Version der Dienste (einschließlich der über die Dienste bereitgestellten Software), die zu einer Änderung oder Verbesserung der Funktionalität über die in den zugehörigen Spezifikationen und früheren Versionen definierte Funktionalität hinaus führt.
  12. Mit „Sie/Ihre“ ist gegebenenfalls die Vertragspartei, die natürliche Person, die auf die Anwendung zugreift oder sie nutzt, oder das Unternehmen bzw. die sonstige juristische Person gemeint, in deren Namen diese natürliche Person auf die Anwendung zugreift oder sie nutzt.

Die oben genannte Esenca-Gesellschaft und die oben genannte You(r)-Gesellschaft werden nachfolgend gemeinsam als die „Parteien“ oder einzeln als eine „Partei“ dieses Vertrags bezeichnet.

2. Ziele der App

  1. Ziel des Projekts ist es, dem Begünstigten einen intuitiven Messprozess zu bieten, der die Benutzer durch ein intelligentes, anleitungsbasiertes Tutorial führt, um die digital unterstützte Erfassung von Körpermaßen zu ermöglichen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Messungen unter optimalen Bedingungen durchgeführt werden und die Ergebnisse so genau wie möglich sind.

3. Bestimmungsgemäße Verwendung der App

  1. Die App ist für die Dokumentation (Speicherung & Archivierung/Ablage), die Kommunikation, die einfache Suche und die Datendarstellung/-verbesserung vorgesehen und ist daher im Rahmen dieser Vereinbarung auf die Bereitstellung von Informationen beschränkt.
  2. Die App gilt im Gebiet aufgrund ihrer Funktionalität, ihres Designs und ihrer Merkmale oder anderer von Esenca im Rahmen der Vereinbarung entwickelter oder bereitgestellter Dienstleistungen nicht als Medizinprodukt (jedes Instrument, Gerät, Hilfsmittel, Maschine, Implantat, Reagenz für die In-vitro-Anwendung, Software, Material oder anderer ähnlicher oder verwandter Artikel, der vom Hersteller allein oder in Kombination für einen medizinischen Zweck bestimmt ist).

4. Nutzung und Verarbeitung der gesammelten Informationen

  1. Als professionelles IT-Unternehmen ist Esenca dafür verantwortlich, alle notwendigen Informationen von Ihnen anzufordern, zu sammeln und zusammenzutragen, alle Bedürfnisse zu ermitteln und zu analysieren sowie Lösungen zu empfehlen, die relevant, effizient und mit dem Zweck der App vereinbar sind.
  2. Esenca gestaltet ihre Aktivitäten frei und unabhängig und verpflichtet sich, diese mit der gebotenen Sorgfalt und unter Einhaltung aller für diese Aktivitäten geltenden Gesetze und Vorschriften durchzuführen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die einschlägigen gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen in Bezug auf Arbeitsrecht und Sozialrecht, die für das zur Erbringung ihrer Dienstleistungen eingesetzte Personal gelten.
  3. Esenca trägt alle Kosten, die durch ihre Tätigkeit entstehen, sowie alle Sozialversicherungs- und Steuerabgaben im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit.
  4. Sofern nichts anderes vereinbart ist, stellt Esenca alle Werkzeuge, Materialien und sonstigen Mittel zur Verfügung, die zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen erforderlich sind.
  5. Esenca erbringt die mit der Nutzung der App verbundenen Dienstleistungen mit eigenen Mitarbeitern oder gegebenenfalls mit Subunternehmern. Esenca stellt sicher, dass alle an der Erbringung der App-bezogenen Dienstleistungen beteiligten Mitarbeiter über die erforderlichen Qualifikationen, Erfahrungen und die notwendige Ausrüstung verfügen, um die Dienstleistungen professionell auszuführen. Die von Esenca zur Erbringung der App-bezogenen Dienstleistungen eingesetzten Mitarbeiter, ob eigene Angestellte oder Subunternehmer, unterliegen ausschließlich der Verantwortung von Esenca.
  6. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass Esenca und alle Nutzer der App unabhängige Vertragspartner sind. Keine der Parteien ist berechtigt, im Namen der anderen Partei Verträge abzuschließen oder Verpflichtungen einzugehen. In keinem Fall begründet diese Vereinbarung oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Agentur-, Partnerschafts- oder Joint-Venture-Verhältnis zwischen den Parteien.

5. Servicelevel sowie Support- und Wartungsdienste

  1. Die Support- und Wartungsleistungen umfassen Beratung und Unterstützung für die App per E-Mail oder Telefon. Diese Leistungen beinhalten nicht die Behebung von Systemfehlern bei vom Kunden oder Dritten integrierten Lösungen sowie Installations-, Konfigurations- oder sonstige System- oder anwendungsbezogene Dienstleistungen von Esenca, die über den hier definierten Umfang hinausgehen.
  2. Der Support-Service gemäß Abschnitt 11.1 (ii) hat folgende Koordinaten: (i) Reaktionszeit für Supportanfragen innerhalb von maximal 1 Werktag, bei vollständigen Systemausfällen maximal 4 Stunden; (ii) Supportanfragen per E-Mail an su*****@****ca.app oder telefonisch werden während der Arbeitszeiten von Montag bis Freitag von 09.00 bis 18.00 Uhr (Osteuropäische Zeit, Bukarester Zeit) bearbeitet.

6. Rechte an geistigem Eigentum

  1. Mit Ausnahme der Bestimmung in Abschnitt 6.2 behält Esenca sämtliche Rechte und Ansprüche an der App und der zugehörigen Software und Dokumentation sowie an allen damit verbundenen, von Esenca stammenden Schutzrechten. Dementsprechend ist keine Bestimmung dieser Vereinbarung als Übertragung von Rechten an der App (und/oder der zugehörigen Software und Dokumentation) an den Begünstigten, die autorisierten Nutzer oder sonstige Dritte auszulegen. Dies gilt auch für jegliche Verbesserungen, Entwicklungen, Anpassungen, Änderungen, Ideen, Entdeckungen oder Schutzrechte an der App (und/oder der zugehörigen Software oder Dokumentation), die von Esenca allein oder gemeinsam mit anderen in Bezug auf die App (und/oder die zugehörige Software oder Dokumentation) erstellt, vorbereitet, verfasst, bearbeitet, konzipiert oder umgesetzt werden. 
  2. Die Weitergabe von Informationen und/oder Daten durch Sie an Esenca, die geistige Eigentumsrechte begründen könnten, gilt nicht als Übertragung Ihrer geistigen Eigentumsrechte. Die geistigen Eigentumsrechte verbleiben bei Ihnen. Esenca erhält ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an diesen Informationen und/oder Daten ausschließlich für die Zwecke der zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung. 
  3. Um jegliche Zweifel auszuräumen:
  • Beide Parteien besitzen verschiedene geistige Eigentumsrechte, die unabhängig von der Esenca-App entwickelt wurden und nicht speziell für die Verwendung in der Esenca-App bestimmt sind. Diese geistigen Eigentumsrechte verbleiben bei der jeweiligen Partei, und nichts in dieser Vereinbarung ist so auszulegen, als würde es diese Rechte auf die andere Partei übertragen 
  • Allgemeines Know-how, Methoden, Prozesse und Erfahrungen („Allgemeines Wissen“), die eine der Parteien vor oder während der Durchführung dieses Vertrags erworben hat, stellen keine geistigen Eigentumsrechte der anderen Partei dar, sofern es sich bei diesem allgemeinen Wissen nicht um vertrauliche Informationen der anderen Partei handelt.

4. Sie behalten alle Rechte an geistigem Eigentum an Inhalten oder Logos (und allen damit verbundenen Marken), die Esenca zur Integration in die App zur Verfügung gestellt werden. Zu diesem Zweck erhält Esenca ein beschränktes Recht auf Zugriff und Nutzung dieser Inhalte oder Logos im Rahmen der vorliegenden Nutzungsbedingungen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen schränken Sie in keiner Weise ein, an anderen Projekten zu arbeiten, sei es allein oder mit Dritten, sofern diese Dienstleistungen mit dem Gegenstand Ihrer Vereinbarung mit Esenca in Zusammenhang stehen, z. B. an einer anderen App („ein Projekt“). Solche Kooperationen berühren nicht die Rechte und Pflichten der Parteien aus Ihrer Vereinbarung mit Esenca. Sie sind berechtigt, die Dienste oder die mit der App verbundenen Leistungen für ein Projekt zu nutzen, ohne – um Missverständnisse auszuschließen – die bestehenden geistigen Eigentumsrechte von Esenca zu verletzen.

7. Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums und des Datenschutzes

  1. Esenca verpflichtet sich, die autorisierten Benutzer von allen Verlusten, Schäden, Kosten und Ausgaben freizustellen und schadlos zu halten, die ihnen aufgrund von Ansprüchen, Klagen oder Verfahren entstehen, die gegen einen autorisierten Benutzer erhoben werden, weil die Dienstleistungen und/oder Liefergegenstände (oder jede damit zusammenhängende Nutzung oder sonstige Aktivität) die Rechte an geistigem Eigentum Dritter oder Datenschutzgesetze verletzen. 
  2. Sie sind verpflichtet, (i) Esenca unverzüglich schriftlich über jegliche Ansprüche, Klagen oder Verfahren gemäß Abschnitt 7.1 zu informieren, (ii) Esenca die Kontrolle über die Verteidigung und gegebenenfalls die Beilegung solcher Ansprüche, Klagen oder Verfahren zu ermöglichen und in diesem Zusammenhang angemessene Unterstützung (auf Esencas Kosten) zu leisten. 
  3. Für den Fall, dass die im Zusammenhang mit der Nutzung der App oder eines Teils davon erbrachten Dienstleistungen eine Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums darstellen und/oder deren weitere Nutzung, Verbreitung oder sonstige Verwertung verboten oder eingeschränkt wird, wird Esenca unverzüglich, auf eigene Kosten und nach eigener Wahl entweder:
  • die für die Ausübung der hierunter gewährten Rechte und Lizenzen durch die autorisierten Benutzer erforderlichen Lizenzen zu beschaffen; oder 
  • Die rechtsverletzenden Dienste und/oder Ergebnisse im Zusammenhang mit der App durch nicht rechtsverletzende Dienste und/oder Ergebnisse mit gleichwertiger Funktion und Leistung ersetzen; oder 
  • Die Dienstleistungen und/oder Ergebnisse so zu ändern, dass keine Rechte Dritter verletzt werden, ohne deren wesentliche Funktion oder Leistung zu beeinträchtigen.

8. Vertraulichkeit

  1. Jede Partei (einschließlich der Parteien und ihrer jeweiligen verbundenen Unternehmen) verpflichtet sich, (i) vertrauliche Informationen anderer Parteien, von denen sie während der Laufzeit dieses Vertrags Kenntnis erlangt, ohne deren vorherige Zustimmung nicht an Dritte weiterzugeben und (ii) diese vertraulichen Informationen ausschließlich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu verwenden. Die Weitergabe solcher vertraulicher Informationen ist auf diejenigen Führungskräfte, Mitarbeiter, Berater und/oder Beauftragten der empfangenden Partei beschränkt, die diese Informationen benötigen und an mindestens ebenso strenge Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind wie die hierin enthaltenen. Diese Vertraulichkeits- und Nutzungsverbote gelten für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Ablauf oder Beendigung dieses Vertrags, außer in Bezug auf Informationen, die ein Geschäftsgeheimnis oder geschütztes technisches Wissen darstellen; in diesem Fall gelten die Verpflichtungen so lange, wie diese Informationen nicht öffentlich bekannt sind. 
  2. Ungeachtet des Vorstehenden wird Esenca sicherstellen, dass Maßnahmen zur Informationssicherheit getroffen werden, um den Austausch von Informationen und vertraulichen Informationen mit Investoren, Aktionären, Vertretern, die die App nutzen oder in einem ähnlichen Geschäftsbereich wie Esencas andere Vertragspartner tätig sind, zu verhindern. 
  3. Die in Abschnitt 8.1 genannten Verpflichtungen in Bezug auf vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, deren Echtheit die empfangende Partei nachweisen kann:
  • ist zum Zeitpunkt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen öffentlich zugänglich oder gelangt später in die Öffentlichkeit, es sei denn, dies beruht auf einem Verstoß gegen geltendes Recht oder eine Vereinbarung;
  • war der empfangenden Partei vor dem Datum der Offenlegung der Informationen durch die offenlegende Partei bekannt;
  • wird von einem Dritten erworben, der berechtigt ist, die Informationen an die empfangende Partei weiterzugeben, ohne gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung zu verstoßen (vorausgesetzt, der Erhalt der Informationen stellt keinen Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung oder gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar);
  • wird von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt, ohne dass sie sich auf vertrauliche Informationen stützt, diese nutzt oder strategische Leitlinien daraus ableitet;
  • oder die empfangende Partei aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder einer Anordnung einer Börse, einer Aufsichtsbehörde, eines Gerichts oder einer Regierungsbehörde zur Offenlegung verpflichtet ist, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei, soweit dies rechtlich möglich ist, die offenlegende Partei vor einer solchen Offenlegung benachrichtigt und mit der offenlegenden Partei zusammenarbeitet, falls die offenlegende Partei beschließt, eine solche Offenlegung rechtlich anzufechten und zu vermeiden oder anderweitig eine vertrauliche Behandlung anstrebt.

9. Garantien

  1. Esenca garantiert Ihnen Folgendes:
  • Esenca behält und behält während der gesamten Laufzeit dieser Vereinbarung alle geistigen Eigentumsrechte an der App, um die mit der App verbundenen Dienstleistungen zu erbringen und Ihnen ausreichende Rechte und Lizenzen zu gewähren, damit Sie und Ihre autorisierten Benutzer die App für Ihre Geschäftszwecke nutzen können; 
  • Die App enthält und wird keinen bösartigen Programmcode oder Anweisungen enthalten, die mit der Absicht erstellt wurden, Software oder den Betrieb oder das Geschäft eines autorisierten Benutzers zu beschädigen oder negativ zu beeinflussen; 
  • Esenca verpflichtet sich, bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften einzuhalten; 
  • Esenca sichert ferner zu, alle Verpflichtungen zügig, sorgfältig und effizient sowie professionell zu erfüllen und dass die Mitarbeiter von Esenca über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, um die mit der App verbundenen Dienstleistungen zu erbringen. Esenca wird jederzeit über ausreichend Personal und Ressourcen verfügen, um alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ordnungsgemäß zu erfüllen.

2. Sie garantieren Esenca Folgendes:

  • Sie haben und werden während der Laufzeit des mit Esenca geschlossenen Vertrags in angemessenem Umfang die geistigen Eigentumsrechte an den Marken, Logos, Inhalten, Daten und allen anderen Informationen oder Materialien, die Esenca zur Verfügung gestellt werden, aufrechterhalten, um Esenca die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu ermöglichen und Esenca zu diesem Zweck ausreichende Rechte und Lizenzen einzuräumen; 
  • Sie sind verpflichtet, bei der Erfüllung Ihrer Verpflichtungen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften einzuhalten; 
  • Sie sichern ferner zu, alle Ihre Verpflichtungen zügig, sorgfältig und effizient sowie professionell zu erfüllen und dass Sie jederzeit über ausreichend Personal und Ressourcen für die ordnungsgemäße Erfüllung aller Ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag mit Esenca verfügen.

10. Rechtsbehelfe bei Gewährleistungsverletzung

  1. Jede Abweichung von den Verpflichtungen aus diesem Vertrag, insbesondere von Abschnitt 9, gilt als „Verstoß“. Die säumige Partei ist verpflichtet, den Verstoß unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Mitteilung des Verstoßes durch die andere Partei (oder einer anderen von den Parteien schriftlich vereinbarten Frist), auf eigene Kosten zu beheben. 
  2. Kommt eine Partei ihrer Verpflichtung zur Behebung eines in Abschnitt 10.1 genannten Verstoßes nicht nach, kann die andere Partei ihr schriftlich eine angemessene letzte Frist zur Behebung setzen. Wird der Verstoß bis zum Ablauf dieser Frist nicht behoben, ist die nicht vertragsbrüchige Partei berechtigt, den betreffenden Vertrag zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen. Hat ein Verstoß wesentliche negative Auswirkungen auf die mit der App verbundenen Dienste, ist die betroffene Partei ebenfalls berechtigt, diesen Vertrag zu kündigen. 
  3. Eine Partei haftet nicht für Vertragsverletzungen, wenn (i) die Vertragsverletzung ausschließlich auf ein Handeln der anderen Partei oder eines Auftragnehmers der anderen Partei zurückzuführen ist und (ii) die vertragsbrüchige Partei die andere Partei unverzüglich schriftlich darüber informiert und die Gründe hierfür dargelegt hat. In jedem Fall ist die vertragsbrüchige Partei verpflichtet, angemessene Unterstützung zu leisten, um die nachteiligen Folgen der Vertragsverletzung zu mindern.

11. Haftung

  1. Jede Partei haftet für sämtliche Verluste und Schäden, die der anderen Partei aufgrund der Nichterfüllung ihrer Gewährleistungen oder Verpflichtungen aus diesem Vertrag entstehen. Keine Partei haftet für indirekte, zufällige, besondere, exemplarische, Straf- oder Folgeschäden (wie z. B. entgangenen Gewinn, Umsatzeinbußen, Verlust des Firmenwerts oder entgangene Einsparungen). 
  2. Für (i) Ansprüche wegen Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums (7) und Vertraulichkeit (8) sowie für Ansprüche wegen Tod, Körperverletzung oder Sachschäden, für Ansprüche wegen Sachschäden und für Verluste oder Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten verursacht wurden, gelten keine Haftungsbeschränkungen oder -ausschlüsse.

12. Höhere Gewalt

  1. Weder Sie noch Esenca haften für die Nichterfüllung einer Verpflichtung aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder einer Vereinbarung, soweit diese Nichterfüllung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist und die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich schriftlich über das Eintreten dieses Ereignisses informiert hat. Die betroffene Partei wird alle Anstrengungen unternehmen, die Auswirkungen und Dauer des Ereignisses höherer Gewalt auf eigene Kosten zu minimieren.

Sobald das Ereignis höherer Gewalt endet, hat die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich schriftlich darüber zu unterrichten und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag unverzüglich wieder aufzunehmen.

13. Meldung von Nebenwirkungen

Wenn Esenca Beschwerden oder andere relevante Daten zur Marktüberwachung Ihrer Produkte erhält, leitet Esenca die Informationen innerhalb eines Werktages an Sie weiter und stellt Ihnen auf Anfrage alle angemessenen zusätzlichen Informationen und Unterstützung zur Verfügung.

14. Aufgabe

Keine der Parteien darf ihre Rechte oder Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einer Vereinbarung zwischen den Parteien ohne die vorherige Zustimmung der anderen Partei abtreten. Ungeachtet des Vorstehenden können Sie Ihre Rechte und Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einer Vereinbarung zwischen den Parteien ganz oder teilweise abtreten oder delegieren, indem Sie dies schriftlich an Ihre verbundenen Unternehmen mitteilen. Ebenso kann Esenca ihre Unternehmensstruktur oder Eigentümerstruktur ändern (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Verkauf aller oder im Wesentlichen aller ihrer Vermögenswerte, die Fusion mit einem anderen Unternehmen usw.), sofern diese Änderung die Qualität der gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzustellenden App nicht beeinträchtigt und die Zahlungsfähigkeit von Esenca nicht negativ beeinflusst.

15. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einer Vereinbarung ganz oder teilweise ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht, die weiterhin uneingeschränkt gültig bleiben. Soweit gesetzlich zulässig, wird jede ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die den Absichten der Parteien bei Abschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einer Vereinbarung bzw. – unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einer Vereinbarung – den potenziellen Absichten der Parteien bei Abschluss der Vereinbarung oder einer Vereinbarung so weit wie möglich entspricht. Das Vorstehende gilt auch, wenn die Vereinbarung oder eine Vereinbarung eine Gesetzeslücke aufweist.

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